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Home»Kinder, Jugend u. Familie»Jugendgerichtshilfe» Was geschieht, wenn mein Kind mit dem Gesetz in Konflikt gerät?
Wenn Ihr Kind mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist, wenn die Polizei ermittelt bzw. eine Strafanzeige vorliegt, können Sie sich an die Jugendgerichtshilfe beim Jugendamt wenden. Die Jugendgerichtshilfe hat die Aufgabe, schon vor einer möglichen Gerichtsverhandlung mit dem betroffenen jungen Menschen und seinen Eltern Kontakt aufzunehmen und sie zu beraten. Bei der Beratung soll auch herausgefunden werden, ob allgemeine Angebote der Jugendhilfe in der augenblicklichen Situation eine sinnvolle Unterstützung sein können oder ob besondere Angebote der Jugendgerichtshilfe (soziale Trainingskurse, Täter-Opfer-Ausgleich o.Ä.) in Frage kommen. Unter Umständen können solche Maßnahmen mit dazu beitragen, dass ein Strafverfahren eingestellt wird. Aufgabe der Jugendgerichtshilfe im Strafverfahren ist es, wesentliche Gesichtspunkte darzustellen. Dabei ist sie allerdings auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem betroffenen jungen Menschen und seinen Eltern angewiesen.
Die Jugendgerichtshilfe gehört zu den Aufgaben des Jugendamtes. Sie wird dort von sozialpädagogisch ausgebildeten Fachkräften durchgeführt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Jugendamt unter: Jugendämter in Rheinland-Pfalz
Unterstützung der Jugendämter und Träger der freien Jugendhilfe bei der Beratung, Entwicklung von Empfehlungen, Förderung der Zusammenarbeit, Planung von Modellvorhaben und der finanziellen Förderung
Junge Flüchtlinge in der Kinder- und Jugendhilfe
Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen
Anerkennung und Förderung der Beratungsstellen
Projekte gegen Extremismus
Förderung von Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen (Kindertagesstätten/Heimen und sonstige Wohnformen)
Kinderschutz und Frühe Hilfen
Sozialpädagogisches Fortbildungszentrum
Regionale Anlauf- und Beratungsstelle ehemalige Heimkinder