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»Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"«



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Leistungsbeschreibung

Die Hilfen dieser Bundesstiftung werden ausschließlich schwangeren Frauen gewährt, die sich wegen einer Notlage an eine Schwangerschaftsberatungsstelle wenden. Oder sie werden für die Zeit nach der Geburt zugesagt, um die Notsituation zu beheben oder eine Lebensperspektive zu entwickeln und so die Entscheidung für die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Die aus das Land Rheinland-Pfalz entfallenden Hilfsmittel der Bundesstiftung werden ebenso wie ihre eigenen Mittel von der Landestiftung "Familie in Not" vergeben. Die Stiftung gibt Geld für unterschiedliche Hilfezwecke. die jeweilige Höhe richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, nach der Gesamtzahl der Anträge und er Höhe der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel.

Kontakt:
Wenden Sie sich bei einer familiären Notlage an eine Schwangerschaftsberatungsstelle oder eine andere Sozialberatungsstelle eines freien Verbandes (z. B Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen) oder an das Sozialamt oder Jugendamt. Ihr Antrag wird von dort aus an den Vergabeausschuss der Stiftung weitergeleitet.

Nähere Informationen und Downloads finden Sie unter: Stiftungen