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»Was sind "Elternbriefe" und wo kann man sie erhalten?«



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Leistungsbeschreibung

"Elternbriefe" geben wichtige Anregungen zur Pflege und Erziehung Ihres Kindes bis zu seinem 8. Lebensjahr.
Die ersten drei Elternbriefe erhalten Sie in Rheinland-Pfalz automatisch mit den Informations- und Antragsunterlagen für das Elterngeld zugesandt.
Von Ihrem Jugendamt erhalten Sie die weiteren Briefe auf Anfrage unentgeltlich, die mit Hilfe von Zuschüssen des Landes finanziert werden.Sollten Sie die Elternbriefe bei Ihrem Jugendamt nicht erhalten, wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Landesjugendamt -, Postfach 29 64, 55019 Mainz.(Kontakt siehe unten).
Weitere Informationen zu den Elternbriefen stehen Ihnen als Download (pdf) zur Verfügung unter: Elternbriefe.
Die Anschriften der Jugendämter finden Sie unter: Jugendämter in Rheinland-Pfalz.
Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Arbeitskreises Neue Erziehung e.V., Berlin unter: Arbeitskreis Neue Erziehung