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Leistungsbeschreibung

Der Schutzauftrag, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen ihres Wohls zu bewahren, ist eine der wesentlichen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder- und Jugendhilfe ist ein Sammelbegriff für Leistungen, die jungen Menschen und Familien nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) zur Verfügung stehen.
Dazu gehören:

  • Angebote der Jugendarbeit,
  • Angebote der Jugendsozialarbeit,
  • Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes,
  • Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie, wie Familienbildung und -beratung,
  • Angebote zur Förderung von Kindern in Kindertagesstätten bzw. in Kindertagespflege,
  • Hilfen zur Erziehung sowie sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft oder Erziehung in einem Heim,
  • Hilfen für seelich behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte junge Menschen,
  • Hilfen für junge Volljährige.

Hinter diesen Begriffen steht ein breites Angebot vielfältiger Hilfen in unterschiedlichsten Situationen. Zur Jugendhilfe gehören darüber hinaus weitere Aufgaben, wie z. B. die Mitwirkung in familien- und jugendgerichtlichen Angelegenheiten, die zumeist vom Jugendamt in Zusammenarbeit mit nichtöffentlichen Trägern wahrgenommen werden.

Nähere Auskünfte erteilen Ihnen die Stadt- und Kreisjugendämter in Rheinland-Pfalz (pdf)