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Adoption - Gibt es Länder, bei denen von einer Auslandsadoption abgeraten wird?


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Leistungsbeschreibung

Diese Frage kann nicht generell beantwortet werden.Von einer Auslandsadoption in einem bestimmten Land wird dann abgeraten, wenn für diesen Staat Warnungen des Auswärtigen Amtes und/oder des Bundesamtes für Justiz in Bonn vorliegen oder etwa eindeutige Erkenntnisse, z.B. über Kinderhandel in einem Nichtvertragsstaat bekannt sind. Beabsichtigen Adoptionsbewerber die Adoption eines Kindes aus einem Nichtvertragsstaat des Haager Adoptionsübereinkommen, so wird von den staatlichen Auslandsvermittlungsstellen stets im Einzelfall geprüft, ob die Voraussetzungen im Sinne des Haager Adoptionsüberkommens zur Durchführung einer internationalen Adoption in diesem Nichtvertragsstaat gegeben sind. Im Einzelfall kann das Ergebnis der Prüfung dazu führen, dass keine Zusammenarbeit mit dem gewünschten Nichtvertragsstaat zustande kommt. Die Adoptionsbewerber sind gewissermaßen auf der sicheren Seite, wenn sie sich für die Aufnahme eines Kindes aus einem Vertragsstaat nach dem Haager Adoptionsübereinkommen entscheiden.

Weitere Informationen und Anschriften finden Sie auf unserer Homepage unter: Adoption