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Leistungsbeschreibung

Das Amt für soziale Angelegenheiten überprüft den angefochtenen Bescheid unter Berücksichtigung Ihrer Widerspruchsbegründung erneut


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Wenn diese Überprüfung ergibt, dass ihr Widerspruch offensichtlich in vollem Umfang begründet ist, dann erhalten Sie einen Abhilfebescheid.


Wenn diese Überprüfung ergibt, dass bei dem angefochtenen Bescheid offensichtliche Fehler nicht zu erkennen sind, dann wird ihr Widerspruch an die örtliche Widerspruchszweigstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung weitergeleitet. Diese Zweigstelle überprüft nun die Angelegenheit nochmals eingehend und erteilt Ihnen, zumeist nach weiterer Sachverhaltsaufklärung und Auswertung durch einen medizinischen Sachverständigen entweder einen




  • stattgebenden Widerspruchsbescheid oder einen

  • teilweise stattgebenden Widerspruchsbescheid oder einen

  • ablehnenden Widerspruchsbescheid.

Gegen den Widerspruchsbescheid können Sie beim zuständigen Sozialgericht Klage erheben.