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Wer kann mir die folgenden Fragen beantworten, die sich im Zusammenhang mit der Durchführung einer Badekur nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SER) stellen können? Was ist eine Badekur? Wohin komme ich? Wann geht es los? Wie fahre ich zum Kurort und wer bezahlt? Was muss ich mitnehmen? Muss ich den Arbeitgeber benachrichtigen? Erhalte ich Geld während der Kur und muss ich dieses beantragen? Wie ist bei Sorgen und Ärger während der Badekur zu verfahren? Wie verhält es sich mit den Reisekosten? Was ist zu beachten, wenn mir auf dem Weg zum und vom Kurort oder auch während der Durchführung von Behandlungsmaßnahmen ein Unfall zustößt?

Angaben

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Leistungsbeschreibung

Eine kurze Antwort zur jeweiligen Frage finden Sie im Merkblatt-Badekuren (Word-Datei)