Ihre Verwaltung
LSJV-Bürgerportal
Verwaltungsorganisation
Funktionen

»Anerkennung von freien Trägern der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII«



Angaben
Zuständige Abteilungen (1)
Schlagworte (4)

«
»

Leistungsbeschreibung

Wer kann anerkannt werden? Wer ist für die Anerkennung zuständig? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Welche Unterlagen werden für eine Anerkennung benötigt?
Diese und andere Fragen können Sie dem Merkblatt Anerkennung entnehmen.
Wenden Sie sich zunächst an Ihr örtliches Jugendamt, um die Frage der Zuständigkeit zu klären (örtliche Anerkennung = Jugendamt oder überörtliche Anerkennung = Landesjugendamt).
Die Anschriften der Jugendämter in Rheinland-Pfalz finden Sie als Download (pdf) unter:
Jugendämter in Rheinland-Pfalz