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Leistungsbeschreibung

Die Kinder- und Jugendberichte der Bundesregierung werden von einer unabhängigen Kommission erstellt. Gesetzliche Grundlage ist § 84 des Achten Buch des Sozialgesetzbuches. Danach hat die Bundesregierung dem Bundestag in jeder Legislaturperiode einen Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe vorzulegen. Jeder dritte Bericht soll einen Überblick über die Gesamtsituation der Kinder- und Jugendhilfe vermitteln. Eingeführt wurde die Jugendberichterstattung im Jahr 1965.

Den aktuellen Kinder- und Jugendbericht finden Sie als Download (pdf) unter
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/14-Kinder-und-Jugendbericht,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf


Den 13. Kinder- und Jugendbericht des Bundesjugendministeriums finden Sie als Download (pdf) unter:
13. Kinder- und Jugendbericht

Den 12. Kinder- und Jugendbericht finden Sie als Download (pdf) unter:
12. Kinder- und Jugendbericht (2996 KB)

Die Stellungnahme des Landesjugendhilfeausschusses Rheinland-Pfalz zum 12. Kinder- und Jugendbericht finden Sie unter:
Stellungnahme 12. Kinder- und Jugendbericht

Die Stellungnahme des Landesjugendhilfeausschusses Rheinland-Pfalz zum vorangegangenen 11. Kinder- und Jugendbericht finden Sie unter:
Stellungnahme 11. Kinder- und Jugendbericht