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Home»Kinder, Jugend u. Familie»Beratung» Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)
Mit dem seit 1. Juni 2008 geltenden "Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten" ist das bisher geltende Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) und das Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ) außer Kraft getreten. Im einzelnen gibt es folgende Neuregelungen:
Hier finden Sie den aktuellen Gesetzestext als Downlaod.
Die Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum FSJ und FÖJ finden Sie hier.
Die Trägerverbände in Rheinland-Pfalz die ein Freiwilliges Soziales Jahr anbieten finden auf der Homepage des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz hier.
Unterstützung der Jugendämter und Träger der freien Jugendhilfe bei der Beratung, Entwicklung von Empfehlungen, Förderung der Zusammenarbeit, Planung von Modellvorhaben und der finanziellen Förderung
Junge Flüchtlinge in der Kinder- und Jugendhilfe
Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen
Anerkennung und Förderung der Beratungsstellen
Projekte gegen Extremismus
Förderung von Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen (Kindertagesstätten/Heimen und sonstige Wohnformen)
Kinderschutz und Frühe Hilfen
Sozialpädagogisches Fortbildungszentrum
Regionale Anlauf- und Beratungsstelle ehemalige Heimkinder