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»Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)«



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Leistungsbeschreibung

Mit dem seit 1. Juni 2008 geltenden "Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten" ist das bisher geltende Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) und das Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ) außer Kraft getreten.
Im einzelnen gibt es folgende Neuregelungen:

  • FSJ- bzw. FÖJ-Träger können den Freiwilligendienst im Inland (Mindestdauer sechs Monate) in 3 Monatsblöcken anbieten
  • mehrere sechsmonatige Freiwilligendienste können bis zu einer Gesamtdauer von 18 Monaten kombiniert werden
  • In- und Auslandsdienste sind kombinierbar
  • in Ausnahmefällen kann der Freiwilligendienst auf bis zu 24 Monate verlängert werden.

Hier finden Sie den aktuellen Gesetzestext als Downlaod.

Die Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum FSJ und FÖJ finden Sie hier.

Die Trägerverbände in Rheinland-Pfalz die ein Freiwilliges Soziales Jahr anbieten finden auf der Homepage des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz hier.