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Leistungsbeschreibung

Das Widerspruchsverfahren ist kostenfrei.


Ist Ihr Widerspruch ganz oder teilweise erfolgreich, erstattet Ihnen das Amt für soziale Angelegenheiten die notwendigen Kosten des Verfahrens, gegebenenfalls die eines Bevollmächtigten entsprechend dem Erfolg auf Antrag ganz oder teilweise. Bleibt der Widerspruch erfolglos, tragen Sie die Ihnen bzw. durch Inanspruchnahme eines Bevollmächtigten entstandenen Kosten selbst.