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Ich bin im Besitz einer Erlaubnis zum Umgang mit Krankheitserregern nach dem IfSG aus einem anderen Bundesland und möchte nun mit Krankheitserregern in Rheinland-Pfalz arbeiten. Benötige ich hierzu eine Erlaubnis von Rheinland-Pfalz?

Angaben

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Leistungsbeschreibung

Nein, es ist lediglich ein Anzeige zu erstatten.

Das entsprechende Merkblatt finden Sie hier!