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Auszug aus dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG) und den Rechtsgrundlagen zum anspruchsberechtigten Personenkreis und Leistungsumfang sowie zu den Voraussetzungen der Heil- und Krankenbehandlung und Versehrtenleibesübungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SER).

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Leistungsbeschreibung

Die rechtlichen Grundlagen der Heil- und Krankenbehandlung nach dem SER/BVG finden Sie hier!