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Leistungsbeschreibung

Eltern, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, benötigen für ihr Kind bzw. ihre Kinder eine Betreuungsmöglichkeit. Wenn das Angebot von Kindertagesstätten nicht ausreicht, kann das Kind auch in Kindertagespflege von einer geeigneten Pflegeperson in deren Haushalt oder im Haushalt der Personensorgeberechtigten betreut werden.

Das Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe) regelt die Kindertagespflege und legt fest, wer eine Erlaubnis zur Kindertagespflege benötigt, ebenso die Geeignetheit der Tagespflegeperson und die Anzahl der Kinder, die in Kindertagespflege betreut werden können.Zuständig ist das jeweilige Jugendamt. Die Pflegeerlaubnis wird zur Betreung von bis zu fünf fremden Kindern erteilt.

Die Tagespflegepersonen müssen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen. Diese Kenntnisse können in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen werden. Um die Jugendämter in ihrer Aufgabe zu unterstützen, geeignete Tagespflegepersonen vermitteln zu können, hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz ein spezielles Förderprogramm zur "Qualifizierung von Tagespflegepersonen" entwickelt. Im Förderprogramm werden Kurse zur Grund- und Aufbauqualifizierung (jeweils 80 Stunden) angeboten, die von den Jugendämtern in Kooperation mit einem Weiterbildungsträger organisiert werden. Die entsprechenden Kurse werden durch das Land Rheinland-Pfalz finanziell gefördert.

Sie können die Tagespflege selbst organisieren oder sich vom Jugendamt Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung eine geeignete Tagespflegeperson vermitteln lassen. In beiden Fällen haben Sie und die Tagespflegeperson Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt.

Kosten für die Kindertagespflege
Das Tagespflegeentgelt wird bei privat organisierter Kindertagespflege in der Regel zwischen den Eltern und der Tagespflegeperson vereinbart und von den Eltern bezahlt. Wird die Kindertagespflege durch das Jugendamt vermittelt, gewährt das Jugendamt der Tagespflegeperson eine sogenannte "laufende Geldleistung". Die Eltern zahlen einen vom Jugendamt festgelegten und nach Einkommen gestaffelten Elternbeitrag. Der Kostenbeitrag soll ganz oder teilweise erlassen oder vom Jugendamt übernommen werden, wenn den Eltern die Belastung nicht zuzumuten ist.

Kontakt:
Das Jugendamt Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung berät Sie gern und vermittelt Tagespflegepersonen.Die Anschriften der Jugendämter in Rheinland-Pfalz finden Sie als Download (pdf) unter: Jugendämter in Rheinland-Pfalz