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Leistungsbeschreibung

Jugendarbeit umfasst alle Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche ausserhalb von Schule und Berufsausbildung. Junge Menschen erhalten die Chance, in der Gemeinschaft mit anderen Kenntnisse und Erfahrungen zu sammeln, Einsichten zu finden und zu erproben und ihre Eigenverantwortung und soziale Mitverantwortung zu stärken.Jugendarbeit ergänzt und unterstützt die Erziehung und Bildung in der Familie. Das Jugendamt ist dafür verantwortlich, dass genügend Angebote zur Verfügung stehen. Die verschiedenen Träger und Einrichtungen machen Angebote in den Bereichen der politischen, musisch-kulturellen und berufsbezogenen Bildung, aber auch für die Entwicklung und Einübung sozialen Verhaltens und der internationalen Jugendarbeit. In der Regel handelt es sich um mehrtägige Veranstaltungen mit Übernachtung. Für die Veranstaltungen werden Zeltlagerplätze, Jugendherbergen, Jugendbildungsstätten genutzt. Grundsätzlich können alle interessierten jungen Menschen teilnehmen.Angeboten wird die Jugendarbeit vorwiegend von Jugendverbänden, Jugendgruppen und Vereinen, aber auch von freien Trägern, Landkreisen und Städten sowie Einrichtungen für junge Menschen, wie zum Beispiel Jugendbildungsstätten, Häusern der offenen Tür und Jugendherbergen. In zahlreichen Städten und Gemeinden gibt es darü ber hinaus Angebote der "offenen Jugendarbeit" in Form von Jugendzentren und dezentralen Jugendtreffs. Diese Einrichtungen können über das Jugendförderungsgesetz gefördert werden. Auskunft erteilt das Landesjugendamt (siehe unten).

Kontakte:
Wer an einer Veranstaltung teilnehmen möchte, kann sich direkt mit den genannten Trägern und Einrichtungen in Verbindung setzen. Auch örtliche Jugendverbände, Pfarrämter, Wohlfahrtsverbände (z.B. Diakonie, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz u.a.) und das Jugendamt helfen gerne weiter. Darüber hinaus kann man sich auch an die Landesverbände der einzelnen Jugendorganisationen wenden (siehe Adressenliste unten). Ehrenamtlich und leitend in der Jugendarbeit tätige Personen ab 16 Jahren haben auf der Grundlage des "Landesgesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit" vom 5. Oktober 2001 einen Anspruch auf Freistellung von ihrer Arbeit an bis zu 12 Arbeitstagen im Jahr, um in der Jugendarbeit aktiv sein zu können, oder um eine Fortbildung in Fragen der Jugendhilfe zu besuchen. Das Land gewährt pro Arbeitstag für den entstehenden Verdienstausfall einen pauschalierten Ausgleich in Höhe von bis zu 60,00 Euro (nähere Information hier). Beratung und Antragsstellung erfolgt beim Landesjugendamt in Mainz. Hinweise hierzu finden Sie unter:

Das Landesjugendamt Rheinland-Pfalz fördert Angebote und Einrichtungen der Jugendarbeit und leistet Fachberatung und Fortbildung für die Fachkräfte der Jugendarbeit (Ansprechpartner/in siehe unten).

Weitere Anschriften: