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Home»Soziale Entschädigung/Behinderung»Schwerbehindertenfeststellungsverfahren» Was kann ich tun, wenn die Rechtsmittelfrist versäumt ist?
Der Widerspruch kann trotzdem eingelegt werden, wenn die Rechtsmittelfrist unverschuldet versäumt wurde. Dann kann eine sogenannte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden.
Bei längerer Abwesenheit von zu Hause (zum Beispiel: wegen Urlaubsreise oder Krankenhausaufenthalt) sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Briefpost gesichtet wird, um die Widerspruchsfrist nicht zu versäumen.