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Leistungsbeschreibung

Behinderte Menschen sind schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie in der Bundesrepublik Deutschland rechtmäßig ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung haben. Liegt ein Grad der Behinderung von mindestens 50 nicht vor, ist der behinderte Mensch nicht schwerbehindert. Wenn der Grad der Behinderung aber mindestens 30 beträgt, kann der behinderte Mensch beim Arbeitsamt die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen beantragen. Diesem Antrag gibt das Arbeitsamt statt, wenn der behinderte Mensch infolge seiner Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten kann.