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Kann ich bei einem Prämienverzug in der privaten Pflegepflichtversicherung die ausstehenden Versicherungsbeiträge auch an die Bußgeldstelle beim Landesamt zahlen?


Angaben
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Leistungsbeschreibung

Die ausstehende Pflegeversicherungsprämie kann nicht an die Bußgeldstelle gezahlt werden. Bezüglich der Höhe der noch ausstehnden Versicherungsprämie und der Modalität einer eventuellen Rückzahlung sollten Sie sich mit dem Versicherungsunternehmen in Verbindung setzen und mit ihm die weitere Vorgehensweise z.B. hinsichtlich Ratenzahlungen abklären.

Das Bußgeld hingegen ist an die Bußgeldstelle beim Landesamt zu zahlen.