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Wer legt fest, welche Strecken bzw. Streckenabschnitte im Streckenverzeichnis aufgenommen werden?

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Leistungsbeschreibung

Das Streckenverzeichnis wird zwar vom örtlich zuständigen Amt für soziale Angelegenheiten ausgegeben, jedoch von der Deutschen Bahn AG erstellt. Die Rechtsgrundlage für das Streckenverzeichnis ist § 147 Absatz 1 Nr. 5 SGB IX in Verbindung mit § 7 Absatz 2 SchwbAwV.