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Home»Kinder, Jugend u. Familie»Jugendhilfe (Allgemein)» Themen-Information
Wie hoch ist der Barbetrag (Taschengeld) für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die Hilfe zur Erziehung in Einrichtungen der Jugendhilfe erhalten?
Den vom Landesjugendamt Rheinland-Pfalz gemäß § 39 Absatz 2 SGB VIII festgesetzten Barbetrag findet man in der aktuellen Fassung (auch zum Download) unter:
Barbetrag/Taschengeld
Unterstützung der Jugendämter und Träger der freien Jugendhilfe bei der Beratung, Entwicklung von Empfehlungen, Förderung der Zusammenarbeit, Planung von Modellvorhaben und der finanziellen Förderung
Junge Flüchtlinge in der Kinder- und Jugendhilfe
Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen
Anerkennung und Förderung der Beratungsstellen
Projekte gegen Extremismus
Förderung von Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen (Kindertagesstätten/Heimen und sonstige Wohnformen)
Kinderschutz und Frühe Hilfen
Sozialpädagogisches Fortbildungszentrum
Regionale Anlauf- und Beratungsstelle ehemalige Heimkinder