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Fallen z.B. auch Busfahrten einer Kindertagesstätte unter den Anwendungsbereich des LTTG?
Nicht in den Anwendungsbereich des LTTG fallen Linienverkehre mit Omnibussen, die in unternehmerischer Initiative ohne Auftrag der öffentlichen Hand, ausschlließlich auf der Grundlage entsprechender Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz erbracht werden. Eigenorganisierte Busfahrten einer Kindertagesstätte fallen daher regelmäßig nicht in den Anwendungsbereich des LTTG.