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Was ist bei öffentlichen Aufträgen nach Inkrafttreten des LTTG in der Ausschreibung zu ändern bzw. zu ergänzen?
Bei öffentlichen Aufträgen mit einem geschätzten Nettowert von mindestens 20.000,--€ sind den Ausschreibungsunterlagen Erklärungen zur Tariftreue bzw. Mindestentgelterklärung beizufügen. Auf die Erklärungspflicht ist im Vergabeverfahren hinzuweisen. Hierzu können die von uns veröffentlichten Mustererklärungen ( mit Merkblatt ) verwendet werden.
In den Vergabevertrag mit dem Auftragnehmer sind die haftungsrechtlichen Bestimmungen ( Nachweise, Kontrollen und Sanktionen ) aufzunehmen. Diese Bestimmungen sind Bestandteil des Vertrages.