Ihre Verwaltung
LSJV-Bürgerportal
Verwaltungsorganisation
Funktionen

Wer ist in Rheinland-Pfalz für die Erstattung der Kosten des Maßregelvollzugs (MRV) zuständig?

Angaben
Schlagworte (3)

«
»

Leistungsbeschreibung

Kostenerstattung - Maßregelvollzug

Der Maßregelvollzug (MRV) ist das Recht des Vollzugs der Unterbringung nach §§ 63 und 64 Strafgesetzbuch (StGB) in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt.

Von den Aufgaben des Landesamtes im Rahmen des MRV ist das Referat 22 hauptsächlich für die Kostenerstattung für freiheitsentziehende Maßnahmen in den rheinland-pfälzischen MRV-Einrichtungen

- Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach
- Rhein-Hessen-Fachklinik Alzey
- Pfalzklinikum Klingenmünster

zuständig.