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Wo können Anträge an die Landesstiftung "Familie in Not Rheinland-Pfalz" oder die Bundesstiftung "Mutter und Kind" gestellt werden?
Beim Landesjugendamt Rheinland-Pfalz befindet sich die Geschäftsführung des Vergabeausschusses der
Anträge von Hilfsbedürftigen können nur über die sozialen Beratungssstellen bei den Stiftungen gestellt werden. Davon abweichend können Anträge an die Landesstiftung "Familie in Not - Rheinland-Pfalz" auch über die örtlichen Jugend- und Sozialämter eingereicht werden. Die Geschäftsstelle entscheidet in vielen Fällen im Sinne der jeweiligen Stiftungsrichtlinien abschließend über die Hilfeersuchen. Komplexere Fälle werden dem wöchentlich tagenden Vergabeausschuss zur Entscheidung vorgelegt und anschließend entsprechend bearbeitet.
Nähere Informationen und Downloads unter: Stiftungen. Hier finden Sie auch die Anschriften der Sozialen Beratungsstellen und der Jugendämter in Rheinland-Pfalz.