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Was kann ich tun, wenn ich mit der Entscheidung im Widerspruchsverfahren nicht einverstanden bin ?

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Leistungsbeschreibung

Sie können innerhalb der Rechtsmittelfrist (siehe Rechtsmittelbelehrung am Ende des Widerspruchsbescheids) beim in der Rechtsmittelbelehrung genannten Sozialgericht Klage erheben.