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Kann bei kommerziellen Verkehren (eigenwirtschaftliche Verkehre) über den Nahverkehrsplan Tariftreue gefordert werden?
Bei kommerziellen Verkehren gelten § 4 Abs. 3 und 4 LTTG nicht unmittelbar. Der Gesetzgeber hat hier den Weg über den Nahverkehrsplan gewählt. Inhalte von Nahverkehrsplänen können über § 15 Abs. 3 PBefG in Auflagen zur Genehmigung einfließen. Den Inhalt der Nahverkehrspläne hat die Genehmigungsbehörde unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 PBefG zu berücksichtigen. Eine Grundlage zur Forderung der Tariftreue bei kommerziellen Verkehren besteht damit also erst mit Aufnahme dieser Forderung in einen Nahverkehrsplan des zuständigen Aufgabenträgers.