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Home»Arbeit und Qualifizierung»Landestariftreuegesetz - LTTG» Themen-Information
Gilt das LTTG auch für öffentliche Aufträge, die vor dem 1.3.2011 eingeleitet worden sind?
Nein! Das Landesgesetz zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen vom 1.12.2010 (Landestariftreuegesetz) ist mit Wirkung ab 1.3.2011 in Kraft getreten und findet auf öffentliche Aufträge Anwendung, die nach dem 28.2.2011 eingeleitet (veröffentlicht) wurden.