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»Jugendschutz - Ab welchem Alter dürfen Jugendliche Alkohol trinken?«



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Leistungsbeschreibung

Die Alkoholabgabe an junge Menschen ist in § 9 Jugendschutzgesetz geregelt.

Danach darf Alkohol in der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht an unter 16jährige abegeben werden. In der Öffentlichkeit ist Kindern und Jugendlichen auch der Konsum von Alkohol unter 16 Jahren verboten. Einzige Ausnahme: Bier, Wein, Sekt etc. (ohne Branntwein bzw. branntweinhaltige Getränke) darf an 14 bis 16jährige abgegeben und ihnen der Konsum erlaubt werden, wenn sie von den Eltern begleitet werden.

Getränke und Lebensmittel, die Branntwein enthalten, dürfen überhaupt nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden. Auch der Konsum ist ihnen nicht erlaubt.

Das gilt im Grundsatz auch für Mixgetränke, die Branntwein enthalten, auch dann, wenn der Alkoholgehalt nicht höher liegt als bei Bier oder Wein.

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