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Ich möchte mich über meine Krankenkasse beschweren. Kann ich das bei Ihnen tun?

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Leistungsbeschreibung

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung führt die Aufsicht über die landesunmittelbaren g e s e t z l i c h e n Krankenkassen. Wer das im Einzelnen ist, erfahren sie hier.Die privaten Krankenversicherungsunternehmen. unterstehen der Aufsicht derBundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtGraurheindorfer Str. 10853117 Bonn undLurgiallee 1260439 Frankfurt -Wenn Sie also Mitglied einer landesunmittelbaren g e s e t z l i c h e n Krankenkasse in Rheinland-Pfalz sind, können Sie sich an das Landesamt wenden.Die Aufsicht über die Sozialversicherungsträger wurde vom Gesetzgeber als Rechtsaufsicht normiert. Das heißt, dass das Landesamt nur prü-fen kann, ob die Krankenkasse die für sie maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen beachtet hat. Nur bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen kann das Landesamt gegenüber der Krankenkasse Aufsichtsmittel ergreifen. Darüber hinausgehende Aufsichtsbefugnisse hat das Landesdamt nicht.