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Für die Feststellung von Hilflosigkeit (Merkzeichen "H") kann von Bedeutung sein, ob eine hochgradige Sehbehinderung besteht. Wann liegt eine hochgradige Sehbehinderung vor?

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Leistungsbeschreibung

Hochgradig in seiner Sehfähigkeit behindert ist derjenige, dessen Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht bei beidäugiger Prüfung mehr als 1/20 beträgt oder wenn andere hinsichtlich des Schweregrades gleichzuachtende Sehstörungen vorliegen.