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Wenn ich die Beitragsrückstände in der privaten Pflegepflichtversicherung jetzt (z.B. nach der Anhörung) ausgleiche, ist dann das Bußgeldverfahren bei Ihnen erledigt?


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Leistungsbeschreibung

Nein!

Die Verletzung der Beitragspflicht ("Prämienverzug") zur privaten Pflegeversicherung liegt vor, wenn der Versicherte mit der Entrichtung von sechs Monatsprämien in Verzug gerät. Dies ist der Fall, wenn die Beiträge nicht spätestens am Ersten des sechsten Monats bezahlt wurden.

Wird der Prämienverzug später - nach Ablauf der sechs Monatae - ausgeglichen und dies der Bußgeldstelle rechtzeitig im Anhörungsverfahren - d. h. vor Erteilung des Bußgeldbescheides - mitgeteilt und nachgewiesen, kann die Bußgeldstelle ein Minderung der Geldbuße vornehmen.