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Home»Kinder, Jugend u. Familie»Landesjugendamt» Welche Aufgaben hat das Landesjugendamt?
Das Landesjugendamt unterstützt die örtliche Jugendhilfe, die Jugendämter und die Fachkräfte von anderen Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe bei ihrer Arbeit. Wesentliche Grundlage der Arbeit des Landesjugendamtes ist § 85 Absatz 2 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz).
Hinweis: Das Landesjugendamt ist nicht vorgesetzte Behörde der Jugendämter in Rheinland-Pfalz
Nähere Informationen zu den Aufgaben des Landesjugendamtes und weitere Downloads finden Sie unter: Landesjugendamt Rheinland-Pfalz