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Leistungsbeschreibung

Das Landesjugendamt unterstützt die örtliche Jugendhilfe, die Jugendämter und die Fachkräfte von anderen Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe bei ihrer Arbeit. Wesentliche Grundlage der Arbeit des Landesjugendamtes ist § 85 Absatz 2 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz).

Hinweis:
Das Landesjugendamt ist nicht vorgesetzte Behörde der Jugendämter in Rheinland-Pfalz

Nähere Informationen zu den Aufgaben des Landesjugendamtes und weitere Downloads finden Sie unter:
Landesjugendamt Rheinland-Pfalz