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»Adoption - Wie alt dürfen Bewerberinnen oder Bewerber sein?«



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Leistungsbeschreibung

Das Mindestalter wird durch § 1743 BGB bestimmt. Eine obere Altersgrenze hat der Bundesgesetzgeber zwar nicht festgelegt, es ergibt sich aber im Wege der Prüfung des Kindeswohls in der Regel, dass der Altersabstand zwischen dem Kind und den künftigen Adoptiveltern nicht größer als 40 Jahre sein sollte.
Den Text des Bürgerlichen Gesetzbuches finden Sie unter: BGB