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Adoption - Werden Familien auch nach der Adoption eines Kindes vom Jugendamt betreut?


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Leistungsbeschreibung

Die Adoptionsvermittlerinnen und Adoptionsvermittler bieten von Beginn des Adoptionsvermittlungsverfahrens an Beratung und Unterstützung an (siehe § 9 Adoptionsvermittlungsgesetz). Auch nach dem Ausspruch der Adoption sind den Adoptiveltern auf Wunsch Beratung und Unterstützung zu gewähren - in der Regel durch die Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter. Im Einzelfall wird diese Begleitung auch von einer Adoptionsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder im Fall einer internationalen Adoption von einer anerkannten Auslandsvermittlungsstelle durchgeführt.

Die Anschriften der Adoptionsvermittlungsstellen finden Sie unter: Adoption Rheinland-Pfalz