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Führungszeugnis Gibt es auch für ehrenamtlich tätige Personen in der Jugendarbeit die Möglichkeit einer Gebührenbefreiung für die Erteilung von Führungszeugnissen?
Ja, denn das Bundesamt für Justiz hat mit Schreiben vom 13. März 2007 (Aktenzeichen: IV 21-AS 85/2007) mitgeteilt, dass bei ehrenamtlich tätigen Personen (z. B. Jugendgruppenleitungen) aus Billigkeitsgründen von der Erhebung der Kosten für die Erteilung von Führungszeugnissen abgesehen wird, da ihre Tätigkeit überwiegend im öffentlichen Interesse liegt und mit der Tätigkeit bei einer gemeinnützigen Einrichtung gleichzustellen ist. Voraussetzung für den Erlass der Gebühren ist, dass der Antrag auf Gebührenfreistellung gleichzeitig mit dem Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses gestellt wird und dieser zusammen mit dem Führungszeugnisantrag an die Registerbehörde gesandt wird.
Das Antragsformular für die Befreiung von der Gebühr finden Sie hier.