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»Landesstiftung "Familie in Not Rheinland-Pfalz"«



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Leistungsbeschreibung

Es gibt besondere Notsituationen, in denen die allgemein zur Verfügung stehenden Hilfen nicht ausreichen. In solchen Fällen kann eventuell die Stiftung "Familie in Not Rheinland-Pfalz" weiterhelfen. Aus den Erträgen ihres vom Land bereitgestellten Stiftungskapitals verfügt sie jährlich über Mittel, um im Einzelfall schwangeren Frauen und Familienm, insbesondere kinderreichen Familien und alleinstehenden Müttern und Vätern auf schnellem Wege eine finanzielle Hilfe zu gewähren.
Voraussetzung ist, dass die erforderliche Hilfe von anderen Leistungsträgern nicht gegeben werden kann oder nicht rechtzeitig zu erlangen ist. Das heißt, eine Unterstützung durch die Stiftung kommt nur in Betracht, wenn nachweislich alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Dies muss in dem Hilfeantrag von der einzuschaltenden Beratungsstelle oder Behörde dargelegt werden.

Die Stiftung gibt Geld für unterschiedliche Hilfezwecke. die jeweilige Höhe richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, nach der Gesamtzahl der Anträge und er Höhe der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel.

Kontakt:
Wenden Sie sich bei einer familiären Notlage an eine
Schwangerschaftsberatungsstelle oder eine andere
Sozialberatungsstelle eines freien Verbandes
(z. B. Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen) oder an das Sozialamt oder ein Jugendamt in Rheinland-Pfalz.

Ihr Antrag wird von dort aus an den Vergabeausschuss der Stiftung weitergeleitet.

Weitere Informationen und Downloads finden Sie unter:
Stiftungen