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»Jugendschutz Verbreitung von Pornografie auch für Jugendliche strafbar«



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Leistungsbeschreibung

Das Versenden von Videos und Bildern über das Handy gehört für viele Jugendliche heutzutage leider zum Alltag. Dass sie sich dabei jedoch schnellstrafbar machen können, ist vielen nicht bewusst. Handelt es sich beiden versendeten Inhalten nämlich um Pornografie, ist dies strafbar, wenn der Empfänger minderjährig und der Absender über 14 Jahre alt ist. Darauf weist die polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes hin. Bei manchen Formen von rechtswidrigen Inhalten ist auchschon der bloße Besitz strafbar. Wird ein Handy mit pornografischem Material ermittelt, wird dieses beschlagnahmt und ein strafrechtliches Verfahren gegen den Besitzer eingeleitet.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Polizeilichen Kriminalprävention des Bundes und der Länder.