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»Soziale Entschädigung«



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EintragAllgemeine Informationen zum Personenkreis und Leistungsumfang sowie zu den Voraussetzungen der Heil- und Krankenbehandlung und Versehrtenleibesübungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SER). Sie erhalten Auskunft zu folgenden Fragen:Wer erhält Heil- und Krankebehandlung?Welche Leistungen umfasst die Heil- und Krankenbehandlung?Bin ich als Versorgungsberechtigte/Versorgungsberechtigter nach dem SER pflegeversichert und wer bezahlt die Beiträge?Wer ist für die Gewährung von Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung zuständig und wo sind die entsprechenden Anträge zu stellen?Soziale Entschädigung
EintragAuszug aus dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG) und den Rechtsgrundlagen zum anspruchsberechtigten Personenkreis und Leistungsumfang sowie zu den Voraussetzungen der Heil- und Krankenbehandlung und Versehrtenleibesübungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SER).Soziale Entschädigung
EintragBin Diabetiker Type II und "30 Prozent eingestuft". Habe gehoert, dass es eine Aenderung der Einstufungen gegeben hat.

Diabetiker mit 50% ? Neues Gesetz ?
SchwerbehindertenfeststellungsverfahrenSoziale Entschädigung
EintragGibt es allgemeine Informationen zum Ablauf eines Widerspruchsverfahrens im Sozialen Entschädigungsrecht bzw. im Schwerbehindertenfeststellungsverfahren?SchwerbehindertenfeststellungsverfahrenSoziale EntschädigungWiderspruchs-/Klageverfahren
EintragGibt es allgemeine Informationen zum Opferentschädigungsgesetz, z.B. eine Informationsbroschüre?Soziale Entschädigung
EintragGibt es allgemeine Informationen zum Thema "Radarstrahlen bei der Bundeswehr und ihre Folgen"?Soziale Entschädigung
EintragGibt es ein Formular Badekurantrag?Soziale Entschädigung
EintragGibt es eine Broschüre mit allgemeinen Informationen zur Kriegsopferfürsorge (KOF)?Soziale Entschädigung
EintragHabe ich die Rechtsmittelfrist bereits versäumt ?SchwerbehindertenfeststellungsverfahrenSoziale EntschädigungWiderspruchs-/Klageverfahren
EintragIch bin schwerbehindert. Mein GdB beträgt 60 v.H.. Gelte ich damit automatisch als "schwerwiegend chronisch krank" im Sinne des § 62 SGB V ?

Brauche ich also nur 1 Prozent Zuzahlung zu leisten?
Aufsicht SozialversicherungsträgerSchwerbehindertenfeststellungsverfahrenSoziale Entschädigung