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Home»Sicherheit & Ordnung»Straßenverkehr» Altstadtfahrverbot Meisenheim
Folgendem Personenkreis kann auf Antrag nach Vorlage des Fahrzeugscheines, befristet bis zum 31.10.2014, eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden: 1. Fahrzeughalter mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im gesperrten Bereich 2. Gewerbetreibende mit Geschäftssitz im gesperrten Bereich. Genehmigungen können ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Meisenheim, Obertor 13, 55590 Meisenheim, Frau McDuffie, Zimmer 8, oder Herrn Klein, Zimmer 7, beantragt werden. Bei der Antragstellung ist die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorzulegen.
Hinweis: Alle bereits ausgestellten Ausnahmegenehmigungen sind ungültig und müssen neu beantragt werden.
Gebührenfrei für Bewohner und Gewerbetreibende in der Altstadt.
erstellt: Kommentiert am 14.03.13 um 17:26 in Arbeit (Öffentlich)
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erstellt: Kommentiert am 14.03.13 um 17:25 erstellt (Öffentlich)
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