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Formen der Kindertagesbetreuung sind
Die verlässliche Betreuung der Kinder steht im Zentrum der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren. Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegepersonen. Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung oder beim Träger der Kindertageseinrichtung.
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt) festgesetzt und können daher variieren. Der Besuch des Kindergartens ist seit 01.08.2010 ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr beitragsfrei.
Weitere Informationen finden Sie auf: