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Verbandsgemeinde Meisenheim

»Einheitlicher Ansprechpartner«



Angaben

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie sich als gewerbetreibende oder freiberuflich tätige Person in Rheinland-Pfalz niederlassen wollen oder über nationale Landesgrenzen hinweg in Rheinland-Pfalz vorübergehend gewerblich oder freiberuflich tätig werden wollen, haben Sie die Möglichkeit, sich an den Einheitlicher Ansprechpartner (EAP) zu wenden.

Der EAP informiert u.a. über die Anforderungen, Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit, zum Beispiel welche Anmeldungen, Genehmigungen oder Registrierungen erforderlich sind. Er stellt zudem die Kontaktdaten der zuständigen Behörden zur Verfügung. Wenn Sie es wünschen, wickelt er einen Teil der erforderlichen Antragstellungen und Verwaltungsverfahren für Sie bei den zuständigen Behörden ab. Dazu übermittelt er für Sie alle Anträge und Unterlagen an die zuständigen Behörden und gibt deren Bescheide und Mitteilungen an Sie weiter.

Sowohl die Informationserteilung als auch durch die Verfahrensabwicklung durch den EAP wird weitgehend auf elektronischem Weg angeboten.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Süd.

Welche Gebühren fallen an?

Für seine eigenen Leistungen erhebt der EAP keine Gebühren. Für die Verwaltungsverfahren, die der EAP für Sie abwickelt, können Gebühren anfallen, die von den zuständigen Behörden erhoben werden. Ob solche Gebühren anfallen, richtet sich nach Ihrem Anliegen und dem damit verbundenen Verwaltungsverfahren, dass der EAP für Sie abwickeln soll. Der EAP wird Sie hierzu ausführlich informieren.

Anträge / Formulare

Abhängig von Ihrem Anliegen und den dadurch abzuwickelnden Verwaltungsverfahren stellt Ihnen der EAP alle erforderlichen Antragsvordrucke und Formulare zur Verfügung.

Rechtsgrundlage

  • § 1 Abs. 1 Landesgesetz über die einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten
  • §§ 71a – 71f VwVfG
  • Art. 6 EU-Dienstleistungsrichtlinie

Welche Fristen muss ich beachten?

Im Hinblick auf die Inanspruchnahme des EAP gibt es keine Fristen.

Was sollte ich noch wissen?

Weitergehende Informationen erhalten Sie auf dem EAP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz. 

Informationen entnehmen Sie zudem der Broschüre "Behördenwege leicht gemacht", die Ihnen auf dem EAP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz zum Download zur Verfügung steht.



Links:

Rechtsbehelf

Da der EAP keine eigenen Entscheidungen trifft, sondern die Verwaltungsverfahren lediglich für Sie abwickelt, gibt es kein Rechtsbehelf im Hinblick auf den EAP. Über Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen der zuständigen Behörden, die der EAP für Sie zur Verfahrensabwicklung kontaktiert hat, stellt der EAP auf Wunsch Informationen zur Verfügung.

Unterstützende Institutionen

Informationen über Verbände und Organisationen, die Unternehmen und auch Kunden weitergehend beraten und unterstützen können, erhalten Sie vom EAP.