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Verbandsgemeinde Meisenheim


Angaben
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Leistungsbeschreibung

Für die öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie für die Schulen für Erwachsene betragen die Ferien in der gesamten Bundesrepublik 75 Werktage im Schuljahr. Als Werktage zählen hierbei die Tage von Montag bis Samstag. Feiertage werden nicht mitgezählt.
Die Festlegung der Sommerferientermine erfolgt durch einen Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK).
Die Festlegung der kleinen Ferienabschnitte ist das Ergebnis eines Anhörungsverfahrens. Gegenstand dieses Verfahrens ist ein Entwurf des Bildungsministeriums, der vielen gesellschaftlichen Gruppen zur Information und Stellungnahme zugeleitet wird.
Die Ferienordnung sieht vor, dass die kleinen Ferienabschnitte (Herbst, Weihnachten und Ostern) jeweils mindestens zwei Wochen umfassen. Der Abstand zwischen den Ferienabschnitten soll mindestens sechs Wochen betragen.
Die aktuellen Ferientermine sind auf der Homepage des für Bildung zuständigen Ministeriums abrufbar.



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