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Verbandsgemeinde Meisenheim

»Flurbereinigung«



Angaben

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Leistungsbeschreibung

Die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und die Gestaltung des ländlichen Raumes durch Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz werden zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Lösung von Nutzungskonflikten zwischen Landwirtschaft und öffentlichen Interessen erforderlich.

Solche Konflikte können durch Großbauvorhaben wie Autobahnen, Bahntrassen oder durch gemeindliche Planungen wie Ortsumgehungen oder Gewerbesiedlungen entstehen. Aber auch Planungen des Natur- und Trinkwasserschutzes können größere Konflikte zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung auslösen.

Bis 1995 war es üblich Eingriffe der Bodenordnung in die Landschaft auszugleichen. Ab 1995 wurden für die ländliche Bodenordnung Leitlinien vorgegeben, nach denen sie zu arbeiten hat. So hat u.a. die Bodenordnung den Auftrag erhalten, Naturschutz und Landschaftspflege in dem Bemühen zu unterstützen, in erheblichem Umfang die in den vergangenen Jahrzehnten verloren gegangenen naturnahen Lebensräume für eine artenreiche Flora und Fauna wiederherzustellen bzw. neue naturnahe Lebensräume zu entwickeln.

Die zur Ausführung der ländlichen Bodenordnung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere für Maßnahmen zur

  • Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes
  • landwirtschaftlichen Infrastruktur
  • Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes

werden mit Zuwendungen gefördert. Die Höhe der Förderung wird für jedes Verfahren einzeln festgesetzt.

Die Zuwendungsempfänger müssen eine Eigenleistung von mindestens 25% erbringen (bei Verfahren mit besonderer ökologischer Zielsetzung 20%), andere Vorteilsnehmer sollen sich angemessen finanziell beteiligen.



Links:

An wen muss ich mich wenden?

Informationen erhalten Sie hinsichtlich

  • allgemeinen Fragen zur ländlichen Bodenordnung
    beim rheinland-pfälzischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
    .
  • Fragen zu Planung und Planfeststellung
    bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
     
  • Fragen zu einzelnen Bodenordnungsverfahren
    bei den Dienstleistungszentren ländlicher Raum Westerwald-Osteifel, Eifel, Rheinpfalz, Mosel, Rheinhessen-Nahe-Hunsrück und Westpfalz


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