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Verbandsgemeinde Meisenheim


Angaben

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Leistungsbeschreibung

Die Lohnsteuerkarte gibt es nicht mehr. Auf der Lohnsteuerkarte waren bisher Merkmale zur Besteuerung festgehalten. Damit wurde es dem Arbeitgeber ermöglicht, beim Lohnsteuerabzug die individuellen Besteuerungsmerkmale des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Diese sog. Lohnsteuerabzugsmerkmale sind:

  • die Steuerklasse, 
  • die Zahl der Kinderfreibeträge, 
  • das so genannte Religionsmerkmal, mit dem die Mitgliedschaft zu einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft bescheinigt wird,
  • und etwaige steuerliche Freibeträge.

Die Lohnsteuerkarten wurden durch ein elektronisches Datenübermittlungsverfahren, die so genannten Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale - ELStAM abgelöst.