Ihre Verwaltung
Verbandsgemeinde Meisenheim

»Express-Reisepass«



Angaben
Schlagworte (1)

«
»

Leistungsbeschreibung

Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen. Sofern Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, können Sie einen Expresspass beantragen. Die Besonderheit liegt ausschließlich in der deutlich verkürzten Lieferzeit (in der Regel innerhalb von 3 Werktagen). Der Expresspass ist ein uneingeschränkt gültiges Dokument.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ggf. alter Reisepass oder Personalausweis oder Kinderausweis oder Kinderreisepass und ggf. Geburtsurkunde (bitte vorher mit der Behörde abstimmen)
  • aktuelles Biometrie taugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 92,00 EUR
(60,00 + 32,00 Euro)Für die Ausstellung eines 32-Seiten Expresspasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben.

Gebühr: 69,50 EUR
(37,50 + 32,00)Für die Ausstellung eines 32-Seiten Expresspasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Gebühr: 114,00 EUR
(60,00 + 22,00 + 32,00 Euro)Für die Ausstellung eines 48-Seiten Expresspasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben.

Gebühr: 91,50 EUR
(37,50 + + 22,00 + 32,00 Euro)Für die Ausstellung eines 48-Seiten Expresspasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Gebühren verdoppeln sich, wenn

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Gemeinde einer Nebenwohnung) beantragen.

 

Rechtsgrundlage

Links:

Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer:

  • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
  • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre

Verfahrensablauf

Sie müssen für die den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).

Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann in der Behörde abholen.

Voraussetzungen

Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen.

Bearbeitungsdauer

Innerhalb von 3 Werktagen.

Was sollte ich noch wissen?

Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.



Links: