In 5 Minuten wird Ihre Sitzung aufgrund von Inaktivität ablaufen. Sofern Sie das verhindern wollen, müssen Sie einfach nur eine beliebige redaktionelle Aktion im rlpDirekt-Client durchführen.
Home»Bauen»Ver- und Entsorgung» Kommunale Abfallentsorgung
Die kommunale Abfallentsorgung umfasst das Sammeln, Befördern, Behandeln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen aus privaten Haushaltungen und die Beseitigung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen.
Die Entsorgungspflichtigen sind in Rheinland-Pfalz die kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Für weitere Fragen können sie sich dorthin wenden.