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Home»Soziales, Jugend & Familie»Menschen mit Behinderungen» Schwerbehindertenausweis
Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Er ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen, wie:
Er gibt den Grad der Behinderung und gesundheitliche Merkmale an. Diese Merkmale sind:
Der Ausweis hat die Farben grün und grün-orange. Für Schwerbehinderte ab einem Alter von 10 Jahren ist ein Lichtbild in Passbildgröße erforderlich.
Wenden Sie sich an den für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.
Keine.
Grad der Behinderung von mindestens 50.
Müssen Sie Ihre Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen, so reicht es aus, wenn Sie den Schwerbehindertenausweis vorlegen. Die Vorlage des Feststellungsbescheides kann nicht verlangt werden.
Weiterführende Informationen: