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Home»Soziales, Jugend & Familie»Gesundheit» Kfz-Steuerbefreiung / -ermäßigung
Sie möchten die Befreiung bzw. Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer in Anspruch nehmen?
Dazu benötigen Sie ein gültiges Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis. Dieses erhalten Sie auf Antrag bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung in Koblenz, Landau, Mainz oder Trier, wenn Sie zu folgendem Personenkreis gehören:
Wenden Sie sich für die Ausstellung des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis an den für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung. Sobald Sie im Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis sind, wenden Sie sich für die Befreiung bzw. Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer an das für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Hauptzollamt.
Die Ausstellung eines Beiblattes zur Inanspruchnahme der Kraftfahrzeugsteuerermäßigung / -befreiung ist kostenlos.
Die Beantragung des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis kann formlos beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung erfolgen. Informationen und Formulare zum Antrag auf Befreiung bzw. Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Zollverwaltung (www.zoll.de, unter der Rubrik „Kraftfahrzeugsteuer“ und „Steuervergünstigung für schwerbehinderte Personen“).