In 5 Minuten wird Ihre Sitzung aufgrund von Inaktivität ablaufen. Sofern Sie das verhindern wollen, müssen Sie einfach nur eine beliebige redaktionelle Aktion im rlpDirekt-Client durchführen.
Home»Sicherheit & Ordnung»Gefahrenabwehr» Ordnungswidrigkeiten
Grob unterteilen lassen sich die Ordnungswidrigkeiten, für die die Kommunen in Rheinland-Pfalz zuständig sind wie folgt:
Verstöße nach der Straßenverkehrsordnung Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.
Umfangreiche Informationen zum Themenkomplex "Ordnungswidrigkeiten" erhalten sie --> hier