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Verbandsgemeinde Meisenheim


Angaben

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Leistungsbeschreibung

Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern.
Voraussetzungen:

  • Inhaber einer Fahrerlaubnis
  • Hauptwohnsitz in Deutschland
  • das erforderliche Mindestalter erreicht hat:
    • 16 Jahre für Klassen AM und A1
    • 18 Jahre für Klasse A2
    • 24 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A (Abstufung nach Leistung und Vorbesitz für andere Mindestalter)
    • 18 Jahre für Klassen B und BE (17 Jahre für Begleitetes Fahren- siehe gesonderte Hinweise)
    • 18 Jahre für Klassen C1 und C1E
    • 21 Jahre für Klassen C und CE (18 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen)
    • 21 Jahre für die Klassen D1 und D1E (18 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen)
    • 24 Jahre für die Klassen D und DE (23, 21 und 20 Jahre unter bestimmten Qualifikationsvoraussetzungen)
    • 16 Jahre für die Klassen L und T
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,
  • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,
  • Erste Hilfe leisten kann und den hierfür erforderlichen Nachweis erbringt,
  • die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt und nachweist,
  • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt.

Verfahrensablauf:
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/ Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen. Die Fahrerlaubnisbehörde ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Erst nach der Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen kann eine erweiterte Fahrerlaubnis erteilt werden. Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls Meldebestätigung
  • bisheriger Führerschein
  • Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • Nachweis Sehvermögen
  • gegebenenfalls ärztliche(s) Gutachten

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 33,20 EUR

Gebühr: 5,10 EUR

Gebühr: 3,30 EUR

Gebühr: 1,00 EUR

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) fest.

Rechtsgrundlage

Links:

Fachlich freigegeben durch

MWVLV

Was sollte ich noch wissen?

Eine unbefristete Fahrerlaubnis wird für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erteilt

Die Fahrerlaubnisse für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E sind generell auf fünf Jahre befristet. Diese Klassen können jeweils um fünf Jahre verlängert werden (Voraussetzung: Vorlage eines ärztlichen und augenärztlichen Gutachtens).

Die Klassen D, D1, DE und D1E können Sie über das Alter von 50 Jahren hinaus jedoch nur verlängern lassen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die „besonderen Anforderungen“ (z. B. Konzentrationsleistung, Orientierungsleistung und Belastbarkeit) erfüllen.

Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Fachlich freigegeben am

12.11.2018